Verfassungsgerichtsurteil: Neue Grundsteuer darf Kommunen nicht schlechter stellen!

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die gegenwärtige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, fordern die FREIE WÄHLER Hessen die Bundesregierung auf, bei einer Neugestaltung der Grundsteuer die Kommunen finanziell nicht schlechter zu stellen. „Karlsruhe hat eine richtige Entscheidung getroffen, die auf Daten von 1964 beruhende Bemessungsgrundlage der Grundsteuer als verfassungswidrig zu erklären“, betont Engin Eroglu, Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen, fordert aber auch: „Die Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, deshalb ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen von größter Wichtigkeit!“

Mit bundesweit fast 14 Milliarden Euro stellt die Grundsteuer den wichtigsten Pfeiler der kommunalen Finanzierung dar, entsprechend wichtig ist es jetzt für Städte und Gemeinden möglichst schnell Planungssicherheit zu bekommen. „Auch wenn sich bis zu einer Neuregelung an der bisherigen Grundsteuererhebung nichts ändert, ist es nur zu verständlich, wenn den Kämmerern in den Rathäusern jetzt die Beine schlottern, den sowohl von der Bundesregierung als auch von der hessischen Landesregierung werden die Kommunen bei der finanziellen Ausstattung seit Jahren im Stich gelassen“, betont Eroglu.

Die Neubewertung der 35 Millionen Grundstücke in Deutschland stellt eine Mamutaufgabe dar. „Wir FREIE WÄHLER unterstützen an dieser Stelle den Städte- und Gemeindebund, der zurecht betont, dass die Festsetzung der Besteuerungsgrundlage Sache der staatlichen Finanzämter sei“, erklärt der Landesvorsitzende.

Zusätzliche Belastungen für den Bürger lehnen die FREIE WÄHLER Hessen ab. „In Zukunft muss die Besteuerung aller Liegenschaften gerecht erfolgen. Besitzer und Mieter sind von der Grundsteuer gleichermaßen betroffen. Ein neues Steuermodell darf nicht zu neuen Belastungen führen“, betont Engin Eroglu.